Ratenkredit

Ein Ratenkredit kann meist einfach beantragt werden,jedoch gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Eine relevante Voraussetzung ist die Volljährigkeit. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass der Antragsteller keine negativen Einträge in die Schufa-Auskunft haben sollte.

Vor der Vergabe eines Ratenkredites wird zuerst die Kreditwürdigkeit des Antragstellers geprüft. Diese informiert darüber, ob er die Rate für die beantragte Kreditsumme auch aus seinem Einkommen zahlen kann. Kunden beispielweise, die schon seit mehreren Jahren über gleichen Arbeitsplatz verfügen, demonstrieren eine sichere Kontinuität. Ihr Risiko, die Arbeitsstelle zu verlieren, ist aus diesem Grunde niedriger als bei Personen, die zum Beispiel erst seit einigen Monaten arbeiten.

Für die Prüfung der Kreditwürdigkeit muss man unterschiedliche Dokumente einreichen. Bei einigen Händlern genügt nur der Nachweis einer geltenden ec-/maestro-Karte. Diese unkomplizierte Kreditprüfung ist aber nur bis zu einer Kreditsumme von 2.500 Euro durchführbar.

In der Regel sollten jedoch immer die Einkommensnachweise eingereicht werden. Hierbei ist es nötig, dass man die letzten 3 Nachweise einreicht, um den Durchschnittsverdienst kalkulieren zu können. Darüber hinaus sollte man darauf achten, dass Auslösegelder oder Sonderzahlungen nur geringfügig oder nicht für die Ermittlung des Einkommens in Betracht gezogen werden.

Abhängig davon, ob weitere Einkommen herangezogen werden, muss man hierfür ebenso Nachweise einreichen. Hierzu zählen beispielweise Kindergeldbescheide, Rentenbescheide oder der Nachweis über Mieteinkünfte. Mieten kann man in diesem Zusammenhang aber nur in Höhe der Nettomieten ansetzen, die Nebenkosten der Mieter muss man separieren, nur so können die Betriebskosten abgedeckt werden.

Neben den Einnahmen spielen aber auch die Ausgaben eine wichtige Rolle. Auch diese muss man selbstverständlich nachweisen.

Für die Lebenshaltungskosten werden von den Banken in der Regel bestimmte Pauschalen angesetzt, so sind hierfür generell keine Nachweise erforderlich. In erster Linie dann, falls die Kontoführung schon bei dem Kreditinstitut, bei dem jetzt der Kreditantrag gestellt wird, stattfindet, sollten Antragsteller nur wenige Dokumente einreichen, da in diesen Fällen die Bankberater selbst die Höhe der Ausgaben aufgrund der Kontoauszüge ermitteln können. Wenn der Kunde sein Gehaltskonto jedoch bei einem anderen Kreditinstitut führt, wird häufig die Vorlage von Kontoauszügen verlangt. Wenn darüber hinaus weitere Darlehen vorhanden sind, muss man die Darlehensverträge bzw. Darlehensauszüge einreichen, um die Rate für den Kredit mit zu beachten.