Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung wird als eine Art von Versicherung bezeichnet, mit welcher man eine entsprechende Vorsorge für den Todesfall trifft bzw. der Todesfall versichert ist. Auf diesem Wege ist es für die Hinterbliebenen möglich, aus finanzieller Sicht abgesichert zu sein. Falls der Versicherte während der Laufzeit des Vertrages verstirbt, erhält der jeweils erteilte Bezugsberechtigte die im Voraus vereinbarte Versicherungssumme.

Jedoch gilt es zu bedenken, dass keine Versicherungssumme an den Bezugberechtigten ausgezahlt wird, wenn der Vertrag abgelaufen ist und der Versicherungsfall nicht eingetreten bzw. der Versicherte während der Vertragsdauer nicht verstorben ist.

Eine Risikolebensversicherung ist also für die Hinterbliebenen-Vorsorge sowie für die Absicherung von diversen Krediten geeignet. Anders als zum Beispiel bei einer Kapital-Lebensversicherung wird hier kein Kapital angespart und es wird nur der Todesfall mithilfe einer festgelegten Summe versichert, welche nach dem Tod ausgezahlt wird.

Eine Risikolebensversicherung gilt als unverzichtbar für Paare oder Singles mit Kindern, für Selbständige und für Hypotheken- oder Kreditnehmer, um dadurch seine eigene Familie im Todesfall vor schweren Risiken aus finanzieller Sicht zu bewahren. Für Ehepaare oder Partner ist eine solche Versicherung aber auch empfehlenswert, um den gegenseitigen Schutz absichern zu können.

Wenn Sie eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung suchen, sollten Sie nach einer Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung suchen, denn hier kann eine kleine Lebensversicherung mit einer Auszahlungsstaffel abgeschlossen werden.

Wie hoch diese Absicherung sein sollte, dieses liegt im Ermessen bzw. in der Entscheidung eines jeden Einzelnen. Es empfiehlt sich aber, die Versicherungssumme auf das 3 bis 5-fache des Brutto-Jahreseinkommens festzulegen. Der Versicherungsnehmer kann aber auch eine automatische Reduzierung der Versicherungssumme ab 150.000 Euro vereinbaren, angepasst bzw. abgestimmt nach den eigenen Wünschen; bei Versicherungssummen unter dieser Summe kann man die Todesfall-Absicherung im Laufe der Zeit durch eine Teilkündigung anpassen lassen. Die jeweilige Versicherungssumme kann zudem jederzeit erhöht werden. Als so genannte Vorsorgeaufwendungen sind die Beiträge zu einer Risikolebensversicherung bis zu einem bestimmten Betrag auch steuerlich absetzbar. Was die Formen und Leistungen betrifft, so ist grundsätzlich eine konstante Versicherungssumme, eine fallende Versicherungssumme oder eine fallende Versicherungssumme nach Tilgungsplan möglich.

Auch gilt es als ein Vorteil, dass beide Ehepartner im Todesfall separat abgesichert sind und somit bieten sich auch zwei Einzelverträge gegenüber einer verbundenen Risikolebensversicherung an. Dadurch kann zum Beispiel auch die Erbschaftssteuer im Falle einer Auszahlung vermieden werden und es gilt eine bessere Absicherung bei gleichzeitigem Tod beider Partner.

Die Risikolebensversicherung kann man auch problemlos mit einer Absicherung gegen die Berufunfähigkeit versehen. Dabei wird - sofern zuvor vereinbart - im Falle einer Berufsunfähigkeit oder eines Pflegefalles eine vereinbarte, monatliche Rente gezahlt. Dadurch sind die Familie sowie der Lebenspartner nicht nur für den Todesfall des Versicherten, sondern auf gleichem Wege auch gegen eine Arbeitsunfähigkeit abgesichert.